Rekrutierung

 

 

Du interessierst dich für die Feuerwehr? Du möchtest einen Beitrag zur Gesellschaft leisten und dabei neue Kolleginnen und Kollegen finden?

Dann bist du bei uns genau richtig!

Nächster Rekrutierungsanlass: 06. September 2024 20:00 Uhr

Bei Fragen steht unser Kommandant dir gerne zur Verfügung: 

Hptm Marco Jenny

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T: 079 329 15 13

 

§ 2 Rekrutierung (§ 24 Abs. 3 FWG)

  1. Die Feuerwehrdienstpflicht der Feuerwehrdienstpflichtigen der Verbundgemeinden beginnt mit dem Kalenderjahr, in dem die pflichtige Person 22 Jahre alt wird.
  2. Sie dauert bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die pflichtige Person 45 Jahre alt geworden ist.
  3. Der Gemeinderat bietet die Personen, die feuerwehrdienstpflichtig werden, zur Rekrutierung für den Feuerwehrdienst auf.
  4. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten.
  5. Der Gemeinderat kann bei Nichtbedarf auf das Aufgebot verzichten.